Schul-ABC
A
Alarmplan
Sollte in der Schule ein Brand ausbrechen, greifen die Maßnahmen, die in unserem Alarmplan aufgeführt sind. Dazu gehört das richtige Verhalten beim Bemerken eines Brandes bzw. nach dem Auslösen eines Feueralarms. Die Fluchtwege und die Notausgänge müssen den Kindern bekannt sein. Der Alarmplan wird in jedem Schuljahr in den einzelnen Klassen besprochen. Ein regelmäßiger Probealarm (auch unter Einbindung der Ortsfeuerwehr) ist vorgeschrieben.
Anfang
Aller Anfang ist schwer. Machen Sie es Ihrem Kind leicht und geben Sie ihm Zeit, sich an den neuen Lebensabschnitt zu gewöhnen.
Ansprechpartner
Erste Ansprechpartner in unserer Schule sind die Klassenlehrerinnen. Wenn Sie Fragen haben oder Probleme besprechen möchten, dann wenden Sie sich zunächst vertrauensvoll an diese. Bei Fachfragen steht Ihnen die jeweilige Fachlehrkraft für ein Gespräch zur Verfügung. Zudem haben Sie die Möglichkeit, mit der Schulleiterin oder mit den Vorsitzenden des Klassenelternrates und/oder Schulelternrates (Elternvertreter) Kontakt aufzunehmen.
Ansteckende Krankheiten
Sollte ihr Kind an einer ansteckenden Krankheit im Sinne des Bundesseuchengesetzes wie z.B. Cholera, Diphtherie, Hepatitis, Keuchhusten, Meningitis, Masern, Mumps, Röteln, Polio, Salmonellen, Scharlach, Tuberkulose, Typhus, Windpocken erkranken oder auch Läuse (Kopfläuse) bekommen, benötigen wir sofort Ihre Informationen, um ggf. vorbeugende Maßnahmen einleiten zu können. In jedem Fall dürfen Sie Ihr Kind erst wieder zur Schule schicken, wenn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes vorliegt
Arbeitsmaterial
Eine wesentliche Voraussetzung für ein störungsfreies Lernen ist das Vorhandensein aller benötigten Arbeitsmaterialien. Schauen Sie bitte gemeinsam mit ihrem Kind regelmäßig in den Schulranzen und stellen Sie sicher, dass Ersatzbeschaffungen (z. B.: neuer Leim, Hefte, Schreibwerkzeuge, Mappen, ... ) rechtzeitig erfolgen.
Aufsicht
Während der Hofpausen führt eine Lehrkraft Pausenaufsicht. Die Lehrkraft ist bei Konflikten Ansprechpartner für die Kinder und versucht die Situation zu entschärfen. Bedenken Sie aber bitte: Lehrerinnen und Lehrer können nicht alles sehen und nicht überall sein. Nicht jeder Konflikt erfordert das Eingreifen der Lehrkraft. Kinder sollen auch lernen, Konflikte selbst zu lösen.
Ausflüge/ Klassenfahrten
Welche ein- oder mehrtägigen Klassenfahrten wann und wo unternommen werden, wird auf den Elternabenden besprochen
Ausleihverfahren für Schulbücher
Schulbücher werden kostenlos ausgeliehen. Auch die Arbeitshefte werden vom Schulträger kostenlos zur Verfügung gestellt. Diese sind Eigentum der Schule und die Schulbücher werden am Ende des Schuljahres wieder eingesammelt. Sollten Sie umziehen, sind die Arbeitshefte an die Schule zurückzugeben.
B
Beratung
Es gibt manchmal Schwierigkeiten im schulischen Bereich, die sich auch auf die häusliche Atmosphäre auswirken. Sprechen Sie vertrauensvoll mit der Klassenlehrerin.
Unsere Beratungslehrerin ist Frau Friedrich.
Beschädigung
Für Beschädigungen am Privateigentum oder bei Diebstahl von Privateigentum der Kinder haftet der kommunale Schadensausgleich. Beschädigen die Kinder Schuleigentum (dies gilt auch für ausgeliehene Schulbücher), können die Erziehungsberechtigten zur Kostenerstattung herangezogen werden.
Beurlaubung
Wollen Sie Ihr Kind für ein oder zwei Tage beurlauben lassen, stellen Sie bitte rechtzeitig vorher einen Antrag bei der Klassenlehrerin. Bei längerfristigen Beurlaubungen z.B. für Mutter-Kind-Kuren müssen Sie sich an die Schulleitung wenden. Die Beurlaubung direkt vor oder nach den Ferien ist nur in Ausnahmefällen wegen wichtiger Gründe und nur nach Genehmigung durch die Schulleitung und wenn dann einmalig während der ganzen Grundschulzeit möglich. Ein entsprechender Antrag muss spätestens 4 Wochen vor dem geplanten Termin schriftlich der Schulleitung vorliegen. Auch ein unvermeidbarer Arzttermin während der Schulzeit bedarf eine Bescheinigung durch den Arzt.
Buskinder
Fahrschüler haben einen Anspruch auf Nutzung des Schulbusses.
Es ist unsere Verpflichtung in der Schule, aber auch Ihre Aufgabe als Erziehungsberechtigte, den Kindern zu erklären, wie sie sich im Bus und an der Bushaltestelle zu verhalten haben. In der Schule erfolgt eine regelmäßige Unterweisung.
Busanträge erhalten Sie in der Schule.
C
Computer
An unserer Schule werden Kinder frühzeitig an den Umgang mit dem Computer herangeführt. An unserer Schule gibt es 2 Computerkabinette und mobile Geräte.
D
Datenschutz
Die Schule möchte Außenstehenden einen Einblick in den Schulalltag geben. Es sollen ausgewählte Fotos, Texte u. ggf. Filme und Videos, die bei schulischen Veranstaltungen entstehen und auf denen auch der Schüler abgebildet bzw. im Text namentlich benannt wird veröffentlicht werden.
Dazu holen wir uns zu Beginn der Grundschulzeit Ihre Einwilligung ein. Wir versichern Ihnen, dass wir mit allen Daten vertrauensvoll umgehen.
E
Einschulung
In Sachsen werden die Kinder immer am ersten Samstag zum Ende der Sommerferien eingeschult. Die Feierstunden findet in der Regel im Sachsenhof Nossen am Vormittag statt. Bis 12.00 Uhr sind die Feierlichkeiten beendet.
Je nach Klassenanzahl gibt es mehrere Feierstunden. Die genauen Termine erfahren Sie im 0. Elternabend.
Elternabend
Zum ersten Elternabend im Schuljahr lädt die Klassenlehrerin ein und leitet die Wahl der Vertreterinnen / Vertreter des Klassenelternrates. Diese sind die/der Vorsitzende des Klassenelternrates, die/der Stellvertreter(in) sowie Vertreter(innen) für die Klassenkonferenz. Da die Wahl für 2 Schuljahre gilt, werden zu Beginn des 3. Schuljahres die Elternvertreter neu gewählt. Zu den Aufgaben der/s Vorsitzenden der Klassengemeinschaft gehört die regelmäßige Einberufung einer Elternschaft, wobei in den meisten Fällen eine vorherige Absprache mit dem Klassenlehrer sinnvoll ist. Elternabende dienen in erster Linie dem vertrauensvollen Informationsaustausch über die Angelegenheiten, die die einzelne Klasse betrifft.
Elterninfo
Alle wichtigen Mitteilungen seitens der Schule erhalten Sie in schriftlicher Form. Die Eltern-Infos werden von der Klassenlehrerin ausgeteilt.
Elternsprechtage
2 mal im Schuljahr lädt die Schule zu Elternsprechtagen ein. Hier haben Sie die Gelegenheit, mit den einzelnen Lehrerinnen ihres Kindes zu sprechen. Auf der Einladung können Sie im unteren Abschnitt mitteilen, welche Uhrzeit Ihnen am besten passt und mit welchen Lehrerinnen Sie sprechen möchten.
Die genauen Termine für die Elternsprechtage erhalten Sie auf dem Jahresterminplan
Englisch
In der 3. Und 4. Klasse werden im Rahmen des frühen Fremdsprachenlernens je 2 Wochenstunden Englisch unterrichtet. Eine Benotung erfolgt ab Klasse 4.
Entschuldigung
Ist ein Kind krank oder kann aus einem anderen Grund nicht zur Schule kommen, haben die Eltern die Pflicht, das Fehlen zu entschuldigen. Dieses muss morgens telefonisch bis 8.30 Uhr geschehen. Erfolgt keine Abmeldung, ruft die Schule Sie an, um sicher zu stellen, dass Ihr Kind wohlbehalten zu Hause ist. Bei längerer Erkrankung kann die Schulleitung die Vorlage eines Attestes verlangen.
F
Frühstück
Nach der 2. Schulstunde wird in den einzelnen Klassen gemeinsam gefrühstückt. Da wir am Programm Schulobst der EU teilnehmen, wird den Kindern Obst und Gemüse kostenlos gereicht. Achten Sie bitte darauf, dass das Frühstück Ihrer Kinder möglichst vollwertig ist.
Fundsachen
Es ist schon erstaunlich, was im Laufe eines Schuljahres alles in der Schule vergessen wird. Liegengebliebene Kleidungsstücke werden in eine Fundkiste gelegt. Sie kann jederzeit während des Schulvormittags eingesehen werden.
Zu den Elternsprechtagen werden immer alle Fundsachen ausgelegt. Findet sich nach einem ½ Jahr kein Abnehmer, spenden wir die Sachen.
Förderunterricht
Ziel des Förderunterrichts ist es, Lernproblemen vorzubeugen oder Schwierigkeiten möglichst zu beseitigen Die Anzahl der Förderstunden ist von der Versorgung mit Lehrerstunden abhängig. Es werden an unserer Schule Fördermaßnahmen durchgeführt für Kinder, die Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens, des Schreibens und in der Mathematik haben.
Im ersten Schuljahr kann sich die Förderung auch auf das Training der Konzentration und anderer Lernvoraussetzungen beziehen.
Fördermaßnahmen werden während des Unterrichts durch binnendifferenzierte Maßnahmen durchgeführt. Bei einer guten Unterrichtsversorgung können diese auch parallel zu den Unterrichtsstunden durch eine Doppelbesetzung abgedeckt werden. Die Teilnahme an den Fördermaßnahmen ist für die entsprechenden Kinder Pflicht. Auch besonders begabten Kinder wird Rechnung getragen.
G
GTA
An unserer Grundschule finden sowohl im Förderunterricht am Vormittag als auch im Nachmittagsbereich vielfältige GTA Angebote statt. Die Teilnahme ist für ein ½ Jahr verpflichtend.
H
Handy
Das Kollegium und die Schulleitung wünschen keine Handys in der Schule. Mitgebrachte Handys müssen von Ihnen persönlich bei uns abgeholt werden.
Hausaufgaben
Hausaufgaben sind zum Üben und Vertiefen des Gelernten gedacht. Das bedeutet, dass die Kinder ihre Hausaufgaben möglichst selbstständig und ohne fremde Hilfe erledigen können sollten. Denken Sie bitte immer daran: Sie sind keine Hilfslehrer. Setzen Sie sich mit der Lehrkraft in Verbindung, wenn Ihr Kind häufig Probleme mit den Hausaufgaben hat.
Hausaufgaben sollten der Belastbarkeit der Schüler und Schülerinnen angepasst sein: Im 1. und 2. Schuljahr sollte die Arbeitszeit für ein durchschnittlich schnell arbeitendes Kind nicht mehr als 30 Minuten, im 3. und 4. Schuljahr nicht mehr als 60 Minuten betragen
Hausmeister
Unser Hausmeister heißt Herr Geburek.
Hausschuhe
An unserer Schule sind Hausschuhe Pflicht!
K
Klassenkasse
Jede Klasse verfügt über eine Klassenkasse, die von Elternvertretern geführt werden sollte.
Klassenlehrerin
Die Klassenlehrerin ist erste Ansprechpartnerin für Sie und die Kinder.
Känguru Wettbewerb
Jedes Jahr nehmen Kinder unserer Schule am Wettbewerb teil.
P
Pausen
9.20 – 9.50 Uhr Frühstückspause / Hofpause
11.25 – 11.50 Uhr Mittagspause für Kinder mit 6 Stunden / Hofpause
R
Rad fahren
Kinder bekommen heute schon recht früh ein Fahrrad.
Klasse 4 trainiert das ordnungsgemäße Radfahren und die Teilnahme im Straßenverkehr auf dem Übungsplatz unserer Schule.
Anschließend findet in Kl. 4 die Radfahrprüfung statt.
Regeln
Jede Gemeinschaft funktioniert nur, wenn die aufgestellten Regeln eingehalten werden. Unsere Schulordnung ist für alle Kinder bindend und wird regelmäßig besprochen.
Religionsunterricht
An unserer Schule wird zur Zeit evangelischer Religionsunterricht erteilt.
S
Schullaufbahnempfehlung
Am Ende des vierten Schuljahres gibt die Gesamtlehrerkonferenz eine Empfehlung über die weitere Schullaufbahn Ihres Kindes ab.
Bereits im Herbst der 3.Klasse erhalten die Eltern in einer Veranstaltung Informationen über die Kriterien und über das Verfahren zur Erstellung der Schullaufbahnempfehlung.
Außerdem stellen Vertreter der weiterführenden Schulformen den Bildungsauftrag und die Leistungsanforderungen und Arbeitsweisen vor.
Zudem erhalten alle Erziehungsberechtigten rechtzeitig Gelegenheit, sich mit den Lehrkräften zu beraten.
Die Eltern entscheiden dann über den weiteren Bildungsweg ihres Kindes.
Schulordnung
Unsere Schulordnung regelt das tägliche Miteinander und wird in jedem Jahr in den einzelnen Klassen besprochen.
Sekretariat
Das Sekretariat ist Montag- Freitag von 7.30 Uhr – 11.30 Uhr besetzt. Unsere Sekretärin Frau Kleeberg nimmt Ihre Krankmeldungen und andere Informationen entgegen.
Selbstständigkeit
"Überbehütete Kinder sind genauso schlimm dran wie vernachlässigte Kinder."
Dieses Zitat des Erziehungswissenschaftlers Peter Struck sollte uns zu denken geben. Erziehung zur Selbstständigkeit ist ein wichtiges Ziel all derer, die die Kinder in ihrer Entwicklung begleiten. Kinder sollen baldmöglichst nach Aufnahme in die Schule gelernt haben, selbstständig ihre Schulsachen zu ordnen und für den kommenden Schultag bereitzulegen. Auch das Tragen der Ranzen sollten nicht die Eltern besorgen. Kinder sollten den Weg auf dem Schulgelände und vor allem im Schulgebäude alleine gehen. Wir freuen uns, wenn Sie als Eltern unsere Bemühungen hierbei unterstützen.
Sport/ Schwimmen
Der Sportunterricht und der Schwimmunterricht in Klasse 2 sind verpflichtend. Bei Nichtteilnahme aus gesundheitlichen Gründen ist ab der 2. Woche ein ärztliches Attest vorzuweisen. Sollte Ihr Kind länger als 3 Monate befreit werden müssen, ist die Bescheinigung des Amtsarztes notwendig.
T
Telefonnummer der Schule
035242/ 68514
U
Unfälle
Sollte sich ihr Kind während des Schulvormittags verletzen, werden wir Sie nach Abwägung der Schwere der Verletzung sofort informieren. (Versicherungsschutz)
Sollten Sie nach einem Schulunfall den Arzt aufsuchen, füllen wir eine Unfallmeldung aus. Melden Sie sich bitte im Sekretariat.
Unterrichtszeiten
1. /2. Stunde
07:50 Uhr-09:20Uhr
3. Stunde
09:50 Uhr-10:35 Uhr
4. Stunde
10:40 Uhr-11:25 Uhr
5. Stunde
11:50 Uhr-12.35 Uhr
6. Stunde
12.40 Uhr-13:25 Uhr
V
Versicherungsschutz
Die Schulkinder sind während des Unterrichts, der Pausen und aller Schulveranstaltungen sowie auf dem direkten Schulweg versichert. Dabei ist es unerheblich, welches Verkehrsmittel genutzt wird und ob das Kind den Unfall selbst verschuldet hat.
Nicht versichert sind Umwege auf dem Schulweg und das Verlassen des Schulgrundstücks in den Pausen.
Bei einem Unfall oder einem sonstigen Schaden muss sofort die Schule benachrichtigt werden, die dann die versicherungsrechtlichen Schritte einleitet.


